Sondermietverwaltung, WEG-Verwaltung
Immobilienverwaltung
Sondermietverwaltung
Die Sondermietverwaltung ist die Schnittstelle zwischen Eigentümer und Mieter und befasst sich mit allen kaufmännischen und technischen Aufgaben rund um das Mietverhältnis. Wir als Hausverwaltung vertreten den Eigentümer der Sondereigentumseinheit sicher und kompetent gegenüber dem Mieter.
Aufgaben
- Ordnungsgemäße Verwaltung
- Allgemeines Rechnungswesen
- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
- Abrechnung aller Ein- und Ausgabenvorgänge
- Erstellung aktueller Forderungsliste einschließlich offener Miet- und Nebenkostenvorauszahlungen
- Betreuung der Mieter
Mietverwaltung
- Erfassung aller Stammdaten
- Mietersuche, Mietvertragserstellung, Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
- Wohnungsabnahmen- und übergaben
- Zwischenablesungen bei Mieterwechsel
- Sicherstellung und Verwaltung von Mietkautionen
- Regelungen von Mieteranliegen
- Eingangskontrolle der Mietzahlungen
- Durchführung des außergerichtlichen Mahnverfahrens
- Prüfung und Zahlung aller Ausgaben im Zusammenhang mit den Mietverhältnissen
- Durchführung von Mieterhöhungen
- Erhöhung der NK-Vorauszahlungen
- Erstellung der Nebenkostenabrechnung und Einziehung von Nachforderungen
Technische Verwaltung
- Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sondereigentum
WEG-Verwaltung ( Wohnungseigentümergemeinschaft)
Die Wohnungseigentumsverwaltung befasst sich mit allen Aufgaben, die das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft umfassen. Wir als Hausverwaltung übernehmen zuverlässig die damit verbundenen kaufmännischen und technischen Aufgaben.
Aufgaben
- Erstellung eines Wirtschaftsplans
- Berechnung der Hausgelder
- Erstellung von Jahresgesamt- und Einzelrechnungen
- Ausweisung der haushaltsnahen Dienstleistungen
- Bildung einer Instandhaltungsrücklage
- Eigentümerversammlung vorbereiten, durchführen und nachbereiten
- Ausführung der gefassten Beschlüsse
- WEG-Verwaltung dient als Vorsitz von Eigentümerversammlungen
- Führung einer Beschlusssammlung
- Erstellung einer Hausordnung
- Erteilung von Abmahnungen bei Verstoß gegen die Hausordnung
- Überwachen der Verträge der Gemeinschaft (Überwachungen der Leistungen der Vertragspartner)
- Finanzverwaltung: Der WEG-Verwalter ist verpflichtet, die Konten der Gemeinschaft zu führen
- Rechnungskontrolle und -anweisung
- Ordnungsgemäße Buchführung
- Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
- Abwicklung von Schadensfällen
- Instandhaltung/Instandsetzung
- Allgemeiner Verwaltungsaufwand (Führung von Telefonaten, Schriftverkehr,…)
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